Brauerbund BW

Verantwortung beim Umgang mit Bier

Die Löwenbrauerei Hall sieht es als ihre Pflicht, über den richtigen und verantwortungsbewussten Umgang mit dem alkoholhaltigen Getränke Bier aufzuklären und unterstützt daher die Aufklärungskampagnen des Baden-Württembergischen und Deutschen Brauerbund.

Denn wir wissen und erkennen an, dass in bestimmten Lebenssituationen, wie z. B. im Straßenverkehr, bei gefahrgeneigter Arbeit oder während der Schwangerschaft und Stillzeit sowie unterhalb einer bestimmten Altersgrenze kein Alkohol getrunken werden darf. Darauf wollen wir junge Erwachsene sowie alle anderen Kunden und Konsumenten hinweisen. Zielgruppen gerecht und mit Nachdruck – aber nicht bierernst.

Bier bewusst geniessen

Bier hat in Deutschland eine lange Tradition. Bei geselligen Runden mit Freunden oder zu einem genussvollen Abendessen gehört es für viele dazu. Geschmack intensiv zu erleben, das macht für uns bewussten Genuss aus – zum richtigen Zeitpunkt, am richtigen Ort, in guter Gesellschaft.

Bewusster Genuss und verantwortlicher Umgang setzen Wissen voraus, über die richtigen Lebensphasen und ein risikoarmes Umfeld. So muss Bier für Kinder und Jugendliche unter 16 tabu sein. Auch Schwangere und Stillende sollten ganz auf alkoholische Getränke verzichten. Wer Auto fährt oder Sport treibt, einer gefahrgeneigten Arbeit nachgeht oder Medikamente einnimmt, muss sich ebenfalls der Wirkung von Alkohol bewusst sein.

Bier – erst ab 16! 

Bier erst ab 16 – das ist in Deutschland gesetzlich klar geregelt. Tatsächlich aber probieren Jugendliche heute oft schon vor ihrem 16. Geburtstag Bier, Wein, Sekt oder sogar Hochprozentiges. Doch gut und „normal“ ist das deshalb noch lange nicht. Fakt ist: Alkohol wirkt auf Erwachsene anders als auf Kinder und Jugendliche. Gerade im Wachstum können Organe, Knochen und Nervenzellen erheblich Schaden nehmen. Selbstzweifel in der Pubertät lassen Alkohol zudem schnell zum vermeintlichen Problemlöser werden. Deshalb regelt auch das Jugendschutzgesetz klar: Bier, Biermixgetränke, Wein und Sekt erst ab 16, Spirituosen und Alkopops ab 18. Wir bekennen uns klar zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, um einen umfassenden Jugendschutz zu gewährleisten.

Don’t drink and drive 

Wir machen uns stark gegen Alkohol am Steuer. Wer Alkohol trinkt und Auto fährt, gefährdest sich und andere. Ein Unfall mit dem Auto kann schnell passieren, und die wenigsten Verkehrsunfälle gehen harmlos aus.

Der Gesetzgeber sieht es genauso: Null Promille für Fahrer unter 21 und in der Probezeit. Wer dagegen verstößt, wird hart bestraft. Bei der Gefährdung des Straßenverkehrs ist jugendlicher Leichtsinn keine Ausrede. Nur wer Verantwortung für sich und andere übernimmt, kann auch ausgelassen feiern. Deshalb: Auto stehen lassen oder DON’T DRINK AND DRIVE!

Passende Alternative gesucht? Unser alkoholfreies Meistergold und alkoholfreies Hefeweizen oder die Mineralwässer und Limonaden der Haller Wildbadquelle bieten viel Geschmack, aber ohne Alkohol!